Schadensersatzforderungen jetzt wieder möglich

EuGH-Urteil: Wende im Abgasskdandal

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Nach Jahren des Skandals, in denen Millionen von Fahrzeugen von Volkswagen und anderen Herstellern mit illegalen Abgaswerten verkauft wurden, wird der Diesel-Abgasskandal erneut aufgerollt. Am 21. März 2023 hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Ab sofort können somit Diesel-Käufer, die ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik erworben haben, leichter Schadenersatz verlangen als zuvor. Diese Entscheidung stellt einen empfindlichen Schlag für die Autobauer dar. In Deutschland haben Tausende von Diesel-Verfahren auf die Entscheidung aus Luxemburg gewartet.

Hintergrund des Abgasskandals

Im Jahr 2015 wurde der Diesel-Abgasskandal bekannt, als die US-Umweltbehörde EPA feststellte, dass Volkswagen und andere Hersteller bei Diesel-Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten betrogen hatten. Die Hersteller hatten Software in den Fahrzeugen installiert, die erkannte, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand war und in diesem Fall die Abgaswerte senkte. Im normalen Fahrbetrieb stießen die Fahrzeuge jedoch erheblich mehr Stickoxide aus als erlaubt. Der Skandal weitete sich schnell aus und betraf auch andere Hersteller wie Audi, BMW und Mercedes-Benz.

In der Folge wurde Volkswagen zu einer Strafe von 30 Milliarden US-Dollar verurteilt und zahlte zudem Milliarden an Entschädigungszahlungen an betroffene Diesel-Besitzer in den USA. In Deutschland war die Situation anders, da es hier keine Sammelklagen gibt und jeder Diesel-Besitzer individuell klagen muss. Die Gerichte haben in einigen Fällen Schadenersatzansprüche zugelassen, aber oft auch abgelehnt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 21. März 2023 ist ein Meilenstein für die Diesel-Besitzer in Deutschland. Die Richter urteilten in einem Mercedes-Fall und senkten damit die Hürden für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Entscheidung bedeutet, dass Autobauer auch dann haftbar sein können, wenn sie ohne Betrugsabsicht fahrlässig gehandelt haben. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben, da bisher nur bei bewusster und willentlicher Täuschung durch den Hersteller eine Chance auf Schadenersatz bestand. Diese strengen Kriterien waren nur im Fall des VW-Skandals erfüllt. Der EuGH hingegen sieht nun auch fahrlässiges Handeln als ausreichend an, was sich leichter nachweisen lässt.

Die deutschen Richter müssen nun die Vorgaben des EuGH umsetzen. Um das Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen zahlreiche Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankam. Allein beim Bundesgerichtshof (BGH) sind derzeit über 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, von denen die meisten aufgrund des EuGH-Verfahrens vorerst zurückgestellt wurden.

Neue Chancen für Diesel-Besitzer

Dem EuGH-Urteil vorangegangen war ein Schadenersatz-Prozess aus Deutschland gegen Mercedes-Benz - dieser bezog sich auf ein sogenanntes "Thermofenster", welches Teil der Motorensteuerung ist und bei kühleren Temperaturen die Abgasreinigung drosselt. Autohersteller argumentieren, dass dies notwendig sei, um den Motor zu schützen, während Umweltorganisationen dies als Instrument betrachten, um die Emissionen von Autos unter Testbedingungen kleiner erscheinen zu lassen, als sie es im realen Straßenverkehr sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass diese Thermofenster nur in sehr engen Grenzen zulässig sind.

Andere Hersteller haben auch Thermofenster standardmäßig eingesetzt, und da das EuGH-Urteil sich auf unzulässige Abschalteinrichtungen im Allgemeinen bezieht, könnte es auch auf andere Funktionalitäten in der Abgastechnik von Diesel-Autos übertragbar sein, die derzeit von Gerichten untersucht werden.
Somit ergeben sich vielversprechende Chancen für alle Diesel-Besitzer, auch bei Fahrzeugen und Motoren, die bislang von Gerichten abgelehnt wurden. Nutzen Sie jetzt diese neue Möglichkeit und prüfen Sie kostenlos über HalloAnwalt, ob auch für Ihr Fahrzeug Schadensersatzforderungen möglich sind.

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