Katerstimmung bei Versicherten: Einbahnstraße Rürup

Verlustfrei aus dem Rürup-Vertrag

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Die Rürup-Rente vereint einige handfeste Vorteile für Versicherte. Doch genauso wie jedes andere Finanzprodukt ist sie auch mit Nachteilen behaftet, die vielen Versicherten zum Vertragsabschluss in der vollen Konsequenz gar nicht klar waren. So ist ein Rürup-Vertrag weder kündbar, noch übertragbar. Er erlaubt keine Einmalauszahlung zum Renteneintritt und ist nur begrenzt als Steuervorteil anrechenbar.

Nutzen Sie heute noch die Gelegenheit, Ihren Rürup-Vertrag kostenlos prüfen zu lassen! Denn die HalloAnwalt Partnerkanzleien bieten Betroffenen jetzt einen rechtlichen Weg, verlustfrei aus ihrem Vertrag zu kommen.

Rürup-Rente zunehmend problematisch

Im Laufe der Jahre entpuppten sich Rürup-Verträge für viele Verbraucher als echte finanzielle Belastung. Etwa, da das starre Konstrukt ihres Vertrags keine Anpassung an veränderte Lebensumstände erlaubt. Im schlimmsten Fall haben sie dadurch viel Geld verloren. Durch die lebenslange Bindung an ihre Verträge kamen sie aus dieser Situation nicht mehr heraus.

Insbesondere die mangelnde Flexibilität und lebenslange Bindung kann schnell zu Problemen führen. Vor allem dann, wenn die eigene Lebenssituation sich ändert. So sind etwa bei Selbstständigen Fälle bekannt geworden, bei denen die ursprünglich kalkulierten Beiträge nicht mehr geleistet werden konnten, während die Belastungen durch Kosten und Gebühren in voller Höhe weiterliefen. Die ursprüngliche Altersvorsorge schmolz so nach und nach dahin.

Chance: Rückabwicklung

Einen Rürup-Vertrag, der sich nachteilig auf die eigene finanzielle Situation auswirkt, müssen Verbraucher nicht ohne weiteres ein Leben lang hinnehmen. Bei der Rückabwicklung stützen sich die HalloAnwalt Partnerkanzleien insbesondere auf zwei Aspekte: Unzureichende Beratung und/oder falsche Widerrufsbelehrung.
Selbst von einseitiger Vorteilskommunikation geblendet, oder um möglichst viele Verträge zu verkaufen, haben Vermittler ihre Kunden häufig nur unzureichend über die speziellen Merkmale eines Rürup-Vertrags beraten. Dies betrifft vor allem die Nachteile.
Alleine die unzureichende Beratung kann zu einer Rückabwicklung des Vertrages berechtigen, wie es zwischenzeitlich schon unterschiedliche Gerichte bestätigt haben.

In vielen Fällen sind die in Rürup-Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen falsch. Dies kann unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Rückabwicklung berechtigen. Denn bei einer falschen Widerrufsbelehrung greift rechtlich ein ewiges Widerrufsrecht.

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