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Wenn Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind, vermitteln wir Sie an unsere erfahrenen Partneranwälte. Diese schätzen Ihre persönlichen Erfolgschancen hinsichtlich Schadensersatzforderungen sachkundig ein. Die Grundlage bilden dabei die aktuelle Rechtsprechung und Erkenntnisse der letzten Jahre in puncto Datenschutzverstößen.
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Unsere Partnerkanzleien verfügen über langjährige Erfahrungen im Schadensersatzrecht. In den letzten Jahren konnten sie in regelmäßigen Abständen Forderungen von mehreren tausend Euro geltend machen. Auch Sie haben laut Art. 34 DSGVO Anspruch darauf, unverzüglich von einer Sie betreffenden Datenschutzverletzung zu erfahren. Lassen Sie Ihren Fall daher umgehend prüfen.
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