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Höflich und nett, weiterer Kontakt folgt! Danke
Thomas Schwarz
Mit wenigen Angaben zum Erfolg
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Keine versteckten Gebühren
Ohne Risiko und Verpflichtungen
In den letzten Jahren haben Banken und Sparkassen ihre Kontogebühren häufig erhöht und sich dabei auf bestimmte AGB-Klauseln berufen, nach denen Kunden durch Nichtreagieren ihre Zustimmung erteilen. Am 27.04.2021 sprach der Bundesgerichtshof diesbezüglich ein klares Urteil: Derartige Klauseln sind ungültig, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligen. Was das für Sie bedeutet? Der juristische Weg ist frei: Ihre Chancen stehen sehr gut, dass Sie Ihre zu viel gezahlten Bankgebühren zurückerhalten können.
Durch das BGH-Urteil müssen zahlreiche Kreditinstitute ihre Klauseln ändern, im Gegenzug haben Kunden das Recht, Ihre Banken zur Rückzahlung der Gebühren aufzufordern. Dieser Anspruch gilt im Rahmen der Verjährungsfrist – ab der Kenntnis über Änderungen an den AGB für zehn Jahre. Je nach Höhe der Bankgebühren Ihres Finanzdienstleisters können Ihnen dadurch hohe Rückzahlungen zustehen.
Wir von HalloAnwalt raten, beim Thema Kontogebühren-Rückforderung selbst die Initiative zu ergreifen, anstatt darauf zu warten, dass sich Ihre Bank bei Ihnen meldet. Weil damit gerechnet werden kann, dass die Institute von Forderungen überrannt werden, sollten Sie noch heute Ihre Chancen anwaltlich prüfen lassen. Über uns erhalten Sie binnen kurzer Zeit eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung durch eine von uns geprüfte Anwaltskanzlei aus dem Bankrecht. Ganz ohne versteckte Kosten.
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