Ihre Rechte als Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Arbeitsplatz / Tatort Homeoffice – Das muss Ihr Arbeitgeber beachten

Arbeitsalltag
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Immer mehr Deutsche möchten regelmäßig von zu Hause aus arbeiten. Welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, erfahren Sie hier.
Auf einen Blick

Durch die Corona-Pandemie haben viele Berufstätige zum ersten Mal von zu Hause aus gearbeitet. Unternehmen mussten sich binnen kürzester Zeit überlegen, wie sie ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten lassen können. Mittlerweile ist die Pflicht zur Heimarbeit längst wieder aufgehoben. Bei vielen Arbeitnehmern ist jedoch der starke Wunsch danach geblieben. Umso wichtiger, dass alle Beteiligten die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen.

Arbeitszeit

Zu Hause gelten bezüglich der täglichen Höchstarbeitsdauer, der einzuhaltenden Pausen- und Ruhezeiten sowie des Verbots, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, dieselben Regelungen wie im Büro. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitszeit auf geeignete Weise nachzuweisen und auf Verlangen des Arbeitgebers oder der Aufsichtsbehörde offenzulegen.

Was ein geeigneter Nachweis ist, sollte zwischen Arbeitnehmer und -geber vorab geklärt werden. Denkbar sind beispielsweise digitale Systeme, mit denen die Bildschirmarbeitszeit erfasst werden kann. Allerdings sind dadurch alle Tätigkeiten abseits des Monitors, wie zum Beispiel Telefonate, nicht abgedeckt.

Kleine Sanduhr steht auf Laptop-Tastatur
© Brian Jackson

Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber hat das Recht, seine Arbeitenden dort einzusetzen, wo er sie benötigt, sofern entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag hinterlegt sind. Ist dies nicht der Fall, kann eine zusätzliche Ergänzung vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang können die Arbeitenden ins Homeoffice versetzt werden.

Der umgekehrte Fall gilt übrigens nicht: Wie ein Unternehmen organisiert ist, unterliegt einzig der Leitung. Ist Heimarbeit für diesen Betrieb nicht vorgesehen, haben die Mitarbeiter auch kein Recht darauf, von zu Hause aus zu arbeiten.

Übrigens: Eine Zustimmung des Vermieters zur Homeoffice-Nutzung der Wohnung ist nur dann notwendig, wenn sich dadurch der Wohncharakter verändert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tätigkeit mit vielen persönlichen Kundenkontakten einhergeht, die dann in den eigenen vier Wänden empfangen werden. In allen anderen Fällen bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters, um von zu Hause aus arbeiten zu können.

Arbeitsmittel

Jegliche Arbeitsmittel, die der Arbeitnehmer benötigt, um seiner Arbeit von zu Hause aus nachgehen zu können, müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies umfasst technische Geräte wie Computer, Drucker oder auch Schreibtische genauso wie eine Beteiligung an der Miete und den Kosten für Heizung und Strom.

Um negative Folgen für die Gesundheit durch die Heimarbeit auszuschließen, haben einige Unfallversicherungsträger Empfehlungen zusammengestellt, die von der Unternehmensleitung herangezogen werden können. Unter anderem wird die Einrichtung eines technischen Supports empfohlen, der bei Schwierigkeiten mit den Geräten oder dem Internet Handlungsmöglichkeiten aufzeigen kann, aber auch ergonomische Schreibtische, die sowohl sitzend als auch stehend genutzt werden können, gehören zu den Ratschlägen.

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Datenschutz

Die Regelungen zum Datenschutz gelten auch im Homeoffice unverändert. Dafür müssen alle Beteiligten Sorge tragen. Der Arbeitgeber muss entsprechende Technologien oder Programme zur Verfügung stellen, die eine gesetzeskonforme Verarbeitung unter Wahrung des Datenschutzes ermöglichen. Die Mitarbeiter hingegen verpflichten sich, darauf zu achten, dass keine dritten Personen Zugriff auf sensible Daten erhalten.

Frau hält ihren schmerzenden Rücken
© Alliance

Arbeitsschutz

Für die Arbeit von zu Hause aus gelten dieselben Regelungen bezüglich des Arbeitsschutzes wie im Büro. Das bedeutet, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz so ausgestattet sein muss, dass er den gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dass dies tatsächlich der Fall ist, davon muss sich der Vorgesetzte sogar ein eigenes Bild machen, um eine Gefährdungsbeurteilung abgeben zu können.

Dennoch darf sich ein Arbeitgeber nicht einfach so Zutritt zur Wohnung seiner Angestellten verschaffen. Das verletzt die Unverletzlichkeit des Mitarbeiters – zu der auch die Wohnung gehört – laut Grundgesetz. Stattdessen ist eine vorherige Einwilligung notwendig.

Privatsphäre

Nur in absolut begründeten Einzelfällen haben Vorgesetzte das Recht, den aktuellen Aufenthaltsort ihrer Mitarbeiter zu überwachen, etwa, wenn diese bereits während der Arbeitszeit bei der Ausübung einer Freizeitaktivität beobachtet wurden. In allen anderen Fällen dürfen entsprechende Technologien nicht genutzt werden.

Ähnlich verhält es sich mit der Erreichbarkeit. Auch wenn Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, ist es nicht zulässig, permanente Erreichbarkeit von ihnen zu verlangen. Stattdessen sind feste Dienstzeiten sinnvoll, außerhalb derer der Mitarbeiter seinem Vorgesetzten keine Rechenschaft schuldig ist.

Fazit

Homeoffice kann für alle Beteiligten eine deutliche Bereicherung sein. Neben mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für die Mitarbeiter bietet die Arbeitsform auch geringere Betriebskosten und zufriedenere Angestellte für das Unternehmen – solange alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen und sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

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