Seit Oktober 2021 entfällt die Pflicht des bzw. der Versicherten, die AU an die Krankenkasse weiterzureichen. Die eAU wird seitdem direkt von der Arztpraxis digital übermittelt. Ab Juli 2022 soll auch die Vorlagepflicht beim Arbeitgeber entfallen. Dann erhält der bzw. die Krankgeschriebene nur noch einen Zettel für die eigenen Unterlagen.
Gesetzesänderung bringt eAU ab Oktober 2021
Arztbesuch, Diagnose und dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) verschicken – so sah bisher der übliche Weg aus, den gesetzlich Versicherte in Deutschland durch eine Krankschreibung einschlagen mussten. Meist wurde am Empfang der Praxis die dreifache Ausführung der AU ausgehändigt, mit dem Hinweis, diese selbst an Krankenversicherung und Arbeitgeber auszuhändigen. Doch eine Gesetzesänderung wird diesen Schritt in zwei Etappen ablösen.
Digitale Krankschreibung: schrittweise zu weniger Papierkram
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen gesetzlich Versicherte keine „gelben Zettel“ mehr an ihre Krankenkassen schicken. Diese Aufgabe soll ab sofort digital von den Arztpraxen übernommen werden.
Pflicht zur Vorlage bei Krankenkassen entfällt
Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) findet eine schrittweise Entlastung der Patienten statt. Diese waren bisher in der Pflicht, den Durchschlag rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse vorzulegen, um einen reibungslosen Verlauf bei der Bearbeitung des Krankengeldanspruchs zu gewährleisten.
Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen aber, zunächst mit dem Praxispersonal abzuklären, ob die Übermittlung der eAU schon durchgeführt wird. Bei manchen Praxen kann es vorerst zu technischen Verzögerungen kommen.
Vorlagepflicht bei Arbeitgeber bleibt bis 2022 bestehen
Perspektivisch soll die Übermittlung der Krankmeldung komplett digital abgewickelt werden. Nach dem Stichtag im Oktober 2021 werden ab Juli 2022 auch die Arbeitgeber in das elektronische Verfahren eingebunden. Das heißt für Sie: Ab dem 1. Juli des kommenden Jahres müssen Sie Ihre AU nicht mehr eigenständig beim Arbeitgeber vorlegen. Der Abruf der eAU ist dann auch ohne Ihre Hilfe, ganz einfach digital, möglich. Für Sie als Verbraucher steht zur Mitte des nächsten Jahres deutlich weniger bürokratischer Aufwand an. Anstelle der ursprünglichen drei Papierfassungen bekommen Sie bei der Krankschreibung nur noch einen Zettel in die Hand gedrückt – den für Ihre eigenen Unterlagen.