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Erbrecht: Wie man Streitigkeiten um den Nachlass vermeidet

Finanzen
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Testament und Erbrecht sind wichtige Themen, die oft vernachlässigt werden. Welche Regelungen bei der Nachlassplanung wichtig sind und wie Sie Streitigkeiten um den Nachlass vermeiden können.
Auf einen Blick

Das Thema Testament und Erbrecht ist für viele Menschen ein heikles und unangenehmes Thema, das sie gerne vermeiden möchten. Doch die Vorsorge für den eigenen Nachlass ist ein wichtiger Schritt, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. In diesem Artikel möchten wir Ihnen daher einen Überblick über das Testament und das Erbrecht geben und welche Aspekte dabei zu beachten sind.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung einer Person, in der diese festlegt, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Ableben geschehen soll. Es handelt sich dabei um eine persönliche und freie Verfügung, die die gesetzliche Erbfolge ersetzen kann. Das bedeutet, dass man mit einem Testament bestimmen kann, wer welche Anteile am Nachlass erhält und in welcher Höhe.

Arten von Testamenten

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die je nach Bedarf und persönlicher Situation genutzt werden können. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form und kann ohne Notar oder Zeugen erstellt werden. Es muss jedoch vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Das öffentliche Testament hingegen wird vor einem Notar errichtet und in einem besonderen Register hinterlegt. Es bietet den Vorteil, dass es schwer anfechtbar ist und in der Regel schnell gefunden wird. Das Nottestament ist hingegen nur in Notfällen und unter besonderen Umständen zulässig, wenn keine andere Möglichkeit besteht.

Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person welche Anteile am Nachlass erhält. In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge, wenn keine anderweitige Verfügung getroffen wurde. Dabei wird zwischen Verwandten erster Ordnung (Kinder, Enkel) und Verwandten zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) unterschieden. Sind keine Verwandten vorhanden, kann der Staat erben. Durch ein Testament kann man jedoch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und andere Personen oder Organisationen als Erben einsetzen.

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Was sollte man beachten?

Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit dem Thema Testament und Erbrecht auseinandersetzt, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dabei sollte man sich zunächst überlegen, welche Personen oder Organisationen man als Erben einsetzen möchte und welche Anteile am Nachlass diese erhalten sollen. Auch Fragen der Vermächtnisse, also der Zuweisung einzelner Gegenstände oder Geldbeträge, sowie der Testamentsvollstreckung sollten bedacht werden.

Es ist ratsam, ein Testament stets handschriftlich zu verfassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. So wird eine eindeutige Identifizierung und Gültigkeit gewährleistet. Wer ein Testament errichtet hat, sollte es regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um Änderungen in der persönlichen Situation oder im Familienumfeld zu berücksichtigen.

Fazit

Ein Testament kann dazu beitragen, den Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu regeln und die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Testamenten, die je nach Bedarf genutzt werden können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und das Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar kann sinnvoll sein, um alle Aspekte des Erbrechts und der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.

Besonders wichtig ist es, bei der Testamentsgestaltung sorgfältig vorzugehen und alle Regelungen eindeutig und klar zu formulieren. So können mögliche Streitigkeiten und Unklarheiten vermieden werden, die im schlimmsten Fall zu einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit führen können.

Letztendlich ist es ein beruhigendes Gefühl, für den eigenen Nachlass vorgesorgt zu haben und sicherzustellen, dass das Vermögen und die persönlichen Dinge in den Händen der richtigen Personen landen. Daher sollten Testament und Erbrecht nicht als unangenehmes Thema vermieden werden, sondern aktiv angegangen werden, um für den Ernstfall gerüstet zu sein.

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