Private Krankenversicherungen erhöhen fast schon regelmäßig ihre Beiträge. Zwei Sensationsurteile des BGH vom 16.12.2020 und 14.04.2021 stärken die Verbraucherrechte. Demnach müssen Erhöhungen ausreichend begründet werden, um für Versicherte nachvollziehbar zu sein. Zum Teil können Tausende Euro von bereits gezahlten PKV-Beiträgen zurückgefordert werden.
Schluss mit ständigen Beitragserhöhungen in der PKV!
Sie sind seit Jahren in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und können mittlerweile mit ziemlicher Gewissheit sagen, dass auch im nächsten Kalenderjahr Ihre Beitragssätze „angepasst“ werden? Dann geht es Ihnen wie vielen Versicherten, die sich für mehr individuelle Leistungen entschieden und daher den Weg in die PKV eingeschlagen haben. Allerdings müssen Sie sich nicht unbedingt damit abfinden, dass Ihre Beiträge erhöht wurden.
Beitragsanpassungen der privaten Versicherer können erheblich sein
Es ist mittlerweile üblich geworden: In nahezu regelmäßigen Abständen erhöhen private Krankenversicherungsunternehmen ihre Beiträge. Teilweise fallen bis zu 30 Prozent mehr für die Versicherten an. Dass diese Beitragserhöhungen jedoch nicht immer hingenommen werden müssen, zeigen zwei sensationelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) aus den letzten Jahren.
Fehlende Transparenz macht Erhöhungen unwirksam
In vielen Fällen fehlt den Versicherungen die rechtliche Grundlage für eine Beitragserhöhung. Das bedeutet für Sie als Verbraucher, dass Sie die zu Unrecht bezahlten Erhöhungen zurückfordern können. Zu diesem Urteil kam der BGH bereits am 16.12.2020, als er zugunsten zweier Kläger entschied und die Beitragserhöhungen für unwirksam erklärte (Az. IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Die Versicherten konnten dadurch Rückzahlungen von mehreren tausend Euro einfordern.
Bahnbrechende BGH-Urteile machen Weg frei für Verbraucherrechte
Mittlerweile bestätigt ein weiteres BGH-Urteil die Position der Privatversicherten: Erst im April 2021 urteilte das oberste deutsche Gericht, dass viele Beitragserhöhungen seit Jahren unzureichend begründet wurden und daher unwirksam sind (Az. IV ZR 36/20). Dieses Grundsatzurteil wird als weiterer Meilenstein in der Beitragsrückerstattung verstanden, da es zukünftigen Anspruchsforderungen von Versicherten den Rücken stärkt. Wenn auch Sie von nicht nachvollziehbaren Prämienanpassungen betroffen sind, stehen die Chancen gut, dass Sie dagegen vorgehen können.
Lassen Sie Ihre Versicherungsbeiträge anwaltlich prüfen!
Besonders, wenn es um Prämienerhöhungen geht, haben private Krankenkassen in der Vergangenheit nachlässige Begründungen angeführt. So wurde häufig von „gestiegenen Gesundheitskosten“ gesprochen, wenn es darum ging, die Erhöhungen zu rechtfertigen. Derart allgemein gehaltene Formulierungen in den Kundeninformationen sind jedoch nicht transparent genug. Versicherte hätten dadurch nicht die Möglichkeit, die Anpassung ihrer Beiträge nachvollziehen zu können, so der BGH.
Um herauszufinden, ob Sie zu viel an Ihre Krankenversicherung gezahlt haben, empfehlen wir Ihnen, Rat bei einem Anwalt zur Beurteilung Ihrer Unterlagen zu suchen. Nutzen Sie hierzu gerne unseren Gratis-Geld-zurück-Check!