Das Recht auf das eigene Bild ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Erfahren Sie in unserem Artikel, was es damit auf sich hat und wann eine Verletzung des Rechts vorliegt.
Das Recht auf das eigene Bild ist in Deutschland ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung abgebildet werden darf. Doch was bedeutet das genau und welche Ausnahmen gibt es?
Das Recht auf das eigene Bild im Überblick
Das Recht auf das eigene Bild ist in § 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt. Dort heißt es: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.“
Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder das Recht hat, darüber zu entscheiden, ob er oder sie fotografiert oder gefilmt werden möchte und in welcher Weise diese Aufnahmen verwendet werden dürfen. Die Einwilligung muss dabei ausdrücklich und schriftlich erfolgen, insbesondere bei kommerzieller Nutzung.
Ausnahmen vom Recht auf das eigene Bild
Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Recht auf das eigene Bild. So ist es beispielsweise zulässig, Bilder von Personen zu veröffentlichen, wenn diese nur als Beiwerk oder als Teil einer größeren Gruppe im Hintergrund zu sehen sind und nicht im Fokus des Bildes stehen. Ebenso ist es erlaubt, Bilder von Personen zu veröffentlichen, wenn diese im öffentlichen Raum aufgenommen wurden und keine besondere Intimsphäre verletzt wird.
Weiterhin gibt es eine sogenannte „Bildberichterstattung“. Das bedeutet, dass Medien das Recht haben, Bilder von Personen zu veröffentlichen, wenn es sich um Berichterstattung handelt und das Bild im Kontext der Berichterstattung steht. Hier gilt jedoch eine Abwägung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und dem Recht des Abgebildeten auf informationelle Selbstbestimmung.
Recht auf das eigene Bild bei Kindern
Besondere Aufmerksamkeit bedarf das Recht auf das eigene Bild bei Kindern. Hier haben die Eltern das Recht, über die Veröffentlichung von Bildern zu entscheiden, da sie die Interessen des Kindes wahrnehmen müssen. Dabei ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche ein besonderes Recht auf Privatsphäre haben und ihre Persönlichkeitsrechte geschützt werden müssen.
Folgen bei Verletzung des Rechts auf das eigene Bild
Wer das Recht auf das eigene Bild verletzt, kann sich schadensersatzpflichtig machen. Das bedeutet, dass der Abgebildete eine Entschädigung verlangen kann, wenn er oder sie ohne Einwilligung abgebildet wurde und dadurch in seinen oder ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wurde.
Fazit
Das Recht auf das eigene Bild ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Jeder hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er oder sie fotografiert oder gefilmt werden möchte und in welcher Weise diese Aufnahmen verwendet werden dürfen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Recht auf das eigene Bild, insbesondere im Bereich der Berichterstattung. Es ist wichtig, dass bei der Veröffentlichung von Bildern stets das Recht des Abgebildeten auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird.
Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann rechtliche Schritte einleiten. In der Regel wird zuvor jedoch eine Abmahnung ausgesprochen, um dem Verursacher die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Sollte dies nicht erfolgen, kann der Abgebildete Schadensersatz verlangen und gegebenenfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen.
Zusammenfassung
Das Recht auf das eigene Bild ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass niemand ohne Zustimmung abgebildet werden darf. Es gibt jedoch Ausnahmen vom Recht auf das eigene Bild, insbesondere bei Bildern, die im öffentlichen Raum aufgenommen wurden oder Teil einer Berichterstattung sind. Bei der Veröffentlichung von Bildern ist stets das Recht des Abgebildeten auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten. Bei Verletzung des Rechts auf das eigene Bild können rechtliche Schritte eingeleitet werden.