Verpflichtungen im Straßenverkehr

Rettungsgasse – das müssen Sie wissen

Wissenswertes
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Täglich kommt es zu über 40 Unfällen auf deutschen Autobahnen. Damit Einsatzfahrzeuge zur Unfallstelle gelangen, ist die Rettungsgasse immens wichtig. Doch wie bildet man sie genau? Wir haben alle Hintergründe für Sie zusammengefasst.
Auf einen Blick

Die Rettungsgasse dient der Durchfahrt von Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr und anderen Einsatzfahrzeugen und ist gesetzlich vorgeschrieben. Bereits bei stockendem Verkehr sind die Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, die Gasse zu bilden und freizuhalten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Rettungsgasse: wenn’s auf jede Minute ankommt

Mal Hand aufs Herz – wie viele Menschen kennen Sie, die einmal einen Autounfall hatten? Einige? Hatten Sie vielleicht selbst schon einmal eine brenzlige Situation auf der Autobahn, die über einen reinen „Blechschaden“ hinaus ging? Dann sind Sie keinesfalls alleine, denn laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts kam es zuletzt im Jahr 2020 auf deutschen Autobahnen zu insgesamt 15.237 Unfällen mit Personenschaden. Auch wenn die Zahlen rückläufig sind, macht das immer noch knapp 42 Unfälle pro Tag auf unserem bundesweiten Schnellstraßennetz.

HalloAnwalt erklärt Ihnen die Hintergründe

Keinesfalls wollen wir Ihnen an dieser Stelle mit derartigen Worst-Case-Szenarien den Tag vermiesen, aber: Ist es etwa nicht sinnvoll, dass bei einem Unfall die Polizei, Rettungsfahrzeuge und Sanitäter schnellstmöglich zur Unfallstelle gelangen? Um das sicherstellen zu können, ist es umso wichtiger, dass alle am Verkehr beteiligten Personen verinnerlicht haben, wie sie eine Rettungsgasse bilden. Aus diesem Grund möchte halloAnwalt Sie gerne über die Rechte, Pflichten und das große „Wie“ aufklären. Ganz undogmatisch versteht sich.

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Wann und wie bilde ich eine Rettungsgasse genau?

Wir kennen es alle: Kurze Zeit nachdem man mit dem Fahrzeug auf die Autobahn gefahren ist, kommt es schon zum stockenden Verkehr. In Deutschland ist fast überall viel los auf den Straßen. Umso wichtiger, dass wir genau wissen, was zu tun ist, wenn wir nicht vorwärts kommen. Damit Rettungskräfte unverzüglich zur Stelle sein können, müssen sie durchkommen. Dafür gibt es die Rettungsgasse, deren Ausmaße klar definiert sind.

So wird die Rettungsgasse gebildet

Wenn außer- wie innerorts der Verkehr stockt oder gar ein Stau entstanden ist, gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Hierfür müssen sich die Wagen, die sich auf dem linken Fahrstreifen befinden, links einordnen. Fahrer auf allen weiteren Fahrbahnen müssen nach rechts ausweichen, sodass immer zwischen der am weitesten links liegenden und der benachbarten Spur die Rettungsgasse verläuft. Bei einspurigen Straßen müssen alle Fahrzeuge in Fahrbahnrichtung nach rechts ausweichen, um eine Gasse zu bilden. Wichtig ist, dass der Standstreifen nicht zum Ausweichen genutzt werden darf. Dieser muss unbedingt freibleiben. Die Regel zur Bildung einer Rettungsgasse gilt übrigens auch auf allen anderen Straßen und ist nach dem gleichen Prinzip durchzuführen wie auf der Autobahn.

Welche Strafen drohen?

Die Rettungsgasse ist fester Bestandteil der StVO. Aus diesem Grund fallen Bußgelder an, wenn keine freie Gasse gebildet wird. Schließlich geht es hier um Leben und Tod, denn wenige Sekunden Behinderung von Rettungskräften können reichen, um Verletzten nicht mehr helfen zu können. Wer also im stockenden Verkehr oder Stau keinen Weg für die Einsatzfahrzeuge freimacht, riskiert erhebliche Bußgelder und Punkte sowie Fahrverbote. Und hierbei sprechen wir von Strafen von mindestens 200 € und zwei Punkten sowie einem einmonatigen Führerscheinentzug. Wer die Rettungsgasse befährt, wird sogar zu 240 € verdonnert (Stand 2021). Bei Behinderung (280 €), Gefährdung (300 €) und Befahren der Rettungsgasse mit Unfallfolge (320 €) fallen entsprechend höhere Bußgelder an. Alle genannten Fälle werden mit den zwei Strafpunkten sowie einem Monat Fahrverbot sanktioniert.

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