Schnee, Kälte & Glatteis

Winterreifen – sind sie Pflicht in Deutschland?

Wissenswertes
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Wenn die Temperaturen sinken, werden die Wartezeiten bei den Kfz-Werkstätten länger. Doch gibt es in Deutschland wirklich eine Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern? HalloAnwalt erklärt, was Sie zum Thema Winterreifen wissen sollten.
Auf einen Blick

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Verhältnissen müssen Fahrzeuge entsprechende Winter- oder Allwetterreifen aufgezogen haben. Wer sein Auto nicht benutzt und z. B. nur parkt, kann auch bei Sommerreifen bleiben – ohne Gefahr einer Strafe. Das Strafmaß für Sommerreifen bei Winterwetter kann zwischen 60 und 120 € und einem zusätzlichen Strafpunkt liegen. Je nachdem ob es sich um ein Bußgeld, eine Verkehrsbehinderung oder Gefährdung (mit Unfallfolge) handelt. Bei einem Sommerreifen-Unfall bei entsprechenden Wetterverhältnissen kann die Versicherung eine Teilschuld aussprechen. Selbst Vollkasko-Versicherten können Probleme entstehen.

Plötzlich Winter: Sommerreifen und die Rechtslage

Meistens kommt er schneller, als Autofahrer es sich wünschen würden: der Winter. Kaum sind die ersten Blätter von den Bäumen auf dem Gehweg angekommen, sinken die Temperaturen und auch der Bodenfrost ist nicht mehr weit entfernt. Haben Sie etwa wieder den richtigen Zeitpunkt verpasst, um einen zeitnahen Termin in Ihrer Werkstatt zu bekommen, damit die Sommer- gegen die Winterreifen ausgewechselt werden? Dann sind Sie nicht alleine, denn pünktlich zum Herbstanbruch starten die langen Wartezeiten bis zum Reifenwechsel in die neue Saison. Aber was ist eigentlich, wenn Sie bei plötzlichem Wintereinbruch noch die falsche Bereifung haben? Dieser und ähnlichen Fragestellungen gehen wir in unserem neuen Ratgeberartikel nach.

Fragen rund um die Rechtsgrundlage

Nicht nur lange Wartezeiten in der Kfz-Werkstatt des Vertrauens sorgen dafür, dass sich viele Menschen alljährlich die Frage stellen, ob es wirklich notwendig ist, Winterreifen auf die Felgen zu ziehen. Ist es wirklich so, dass man mit Bußgeld rechnen muss, wenn man im Winter die Sommerreifen aufgezogen lässt? Was bedeuten sogenannte Allwetterreifen? Wann wird eigentlich ein Bußgeld fällig – erst im Schadensfall?

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Rechtslage: Sommerreifen im Winter?

Dass in Deutschland Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern gilt, ist ein Irrglaube. Stattdessen gilt bei uns eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei entsprechend winterlichen Verhältnissen – also Glatteis, Schneeglätte oder auch matschigen Straßen – nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustregel „von O bis O“ dient nur der groben Orientierung, ist rechtlich aber keineswegs relevant. Wichtig ist, dass auf allen vier Radpositionen Winterreifen angebracht sein müssen. Wer allerdings sein Auto im tiefsten Schnee lediglich parkt und nicht fährt, kann durchaus Sommerreifen draufbehalten. Es erwartet den Halter eines stehen gelassenen Fahrzeugs keine Strafe.

Die situative Winterreifenpflicht ist übrigens in § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Darin wird die Nutzung von M+S-Reifen an das Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen gekoppelt. Hierzu zählen auch sogenannte Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen. Doch was gilt eigentlich genau als „M+S“?

Unterschiede der Reifenarten

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Sommer- und Winterreifen bestehen in der Gummimischung und den Reifenprofilen. Während Sommerreifen besonders hart sind, um auch im Hochsommer den extremen Temperaturen standhalten zu können, weisen Winterreifen andere Eigenschaften auf. So besteht das Profil aus vielen kleineren Lamellen, die ineinander verzahnt und so weniger rutschig sind. Bei mit „M+S“ gekennzeichneten Allwetterreifen ist dagegen eine Kombination aus beiden Varianten umgesetzt. Die Abkürzung steht übrigens für Matsch und Schnee. Aktuell sind noch bis September 2024 Reifen mit „M+S“-Emblem für die Winterzeit zugelassen, die das Alpine-Symbol tragen und bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.

Achtung: Wer im Sommer noch mit Winterreifen unterwegs ist, kann durch die weichere Gummimischung – durch mehr Abrieb – mit einem längeren Bremsweg und höheren Spritverbrauch rechnen. Verboten ist dies allerdings nicht, nur eben etwas weniger sinnvoll.

Strafen durch Sommerreifen bei falschem Wetter

Wie oben beschrieben, kommt es auf die Wetterbedingungen an. Wer also mit Sommerreifen bei Eisglätte unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Wenn es durch den Einsatz falscher Bereifung zu einer Behinderung des Verkehrs kommt, sind 80 Euro fällig. Im Falle einer Gefährdung kostet es laut aktuellem Bußgeldkatalog sogar 100 Euro (Stand 2021). Bei einer Gefährdung mit Unfallfolge sind im Falle eines säumigen Sommerreifenfahrers 120 Euro plus ein Punkt in Flensburg das Strafmaß.

Wie steht es um den Versicherungsschutz?

Und wie ist es jetzt, wenn ich mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall baue? Haftet die Versicherung für den Schaden? Genau diese Frage lässt sich schlecht allgemeingültig beantworten. Wie so oft ist dies nämlich vom individuellen Versicherungsschutz abhängig. Durchaus kann es hier zu Schwierigkeiten kommen. Im schlimmsten Fall kann die Gesellschaft dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Selbst Vollkasko-Versicherten kann ein Unfall mit Sommerreifen Probleme bereiten.

Zusammengefasst: Rechtslage zu Sommer- und Winterreifen

Entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht verboten, im Winter noch mit Sommerreifen unterwegs zu sein. Die situative Winterreifenpflicht sieht allerdings vor, dass Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, bei winterlichen Wetterverhältnissen entsprechende Winter- oder zugelassene Allwetterreifen aufgezogen haben müssen.

Wer also in einer schneearmen Region wohnt, kann durchaus die Saison ohne den Reifenwechsel bestreiten. Dass dies jedoch für die Reifen nicht die ideale Umgebung ist, weil sie unter anderem schneller ihr Profil einbüßen, steht auf einem anderen Blatt.

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