Schadensersatz für geleakte Daten einfordern

Datenleck bei Facebook: das können Sie tun

Datenschutz
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Facebook ist erneut Ziel von Hackern geworden. Das jüngste Datenleck betrifft über eine halbe Milliarde Nutzerdaten. Falls auch Ihre Daten erbeutet wurden, sind Sie nicht machtlos. Erfahren Sie bei uns alles zu Ihren Rechten bei HalloAnwalt
Auf einen Blick

Bei einer der größten Datenpannen wurden bei Facebook sensible Daten von einer halben Milliarde Menschen ausgespäht. Dieses Mal wurden neben Namen und Geburtsdaten auch Handynummern und Mailadressen von Betroffenen geleakt. Verbraucherschützer kritisieren das Unternehmen, da die Betrüger eine Sicherheitslücke in der Freundesuche genutzt hatten, um automatisch generierte Handynummern mit dem System abzugleichen. Wenn Sie vermuten, dass Sie auch betroffen sind, können Sie dies bequem online checken. Sie haben laut DSGVO Auskunftsrecht über Ihre Daten und möglicherweise ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz.

Facebooks Datenlecks und was Sie dagegen tun können

Mal eben das Like unter das Familienfoto von letzter Woche setzen, die Glückwünsche an Verwandte im Ausland schicken oder mit den Studienkollegen aus vergangenen Zeiten chatten – all das sind Gründe, warum Menschen Facebook regelmäßig nutzen. Doch dass es sich hierbei um ein mittlerweile unfassbar mächtiges Wirtschaftsunternehmen handelt, darüber möchten die meisten Facebook-Nutzenden lieber nicht genauer nachdenken. Datenlecks, Phishing-Skandale und Meinungsmanipulationen haben in den letzten Jahren die öffentliche Wahrnehmung des einst kleinen, sympathischen Zuckerberg-Kanals geprägt. Doch was können Sie tun, wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Daten über Kanäle wie Facebook ausgelesen wurden? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Datenschutz wird bei Facebook nicht unbedingt großgeschrieben

Nicht nachvollziehbare Datenschutzbestimmungen bei Facebook haben bereits mehrfach in den vergangenen Jahren zu Kritik geführt und öffentliche Diskurse angeregt. Zahlreiche Sicherheitslücken wurden immer wieder aufgetan, über die Hacker ohne besonders großen Aufwand an Nutzerdaten gelangten. So spielte zum Beispiel das App-Zentrum in der Vergangenheit eine Rolle, aber auch neue Tricks von Hackern haben zuletzt an Ostern 2021 für Aufsehen gesorgt.

Ostern 2021: 530 Millionen Daten im Netz veröffentlicht

Mittlerweile ist es schon eine Weile her, aber die Nachwirkungen sind bis heute zu spüren. Das Osterwochenende 2021 brachte eine neue Datenskandalnachricht hervor: Die Daten von insgesamt 530 Millionen Personen sollen aus dem Facebook-Netzwerk gefischt und im Netz veröffentlicht worden sein. Über eine Sicherheitslücke erbeutet, handelt es sich laut Medienberichten um rund sechs Millionen betroffene Nutzer aus Deutschland. Diese beinhalten neben den Namen und Mailadressen auch deren Handynummern, Geburtsdaten und Beziehungsstatus. Doch was war hier eigentlich passiert?

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Wie konnten die Daten an die Öffentlichkeit geraten?

Laut Facebooks eigenen Angaben sei es hier um öffentlich zugängliche Daten gegangen, die erbeutet wurden. Das Unternehmen sagt, dass es sich hierbei um Screen Scraping – also das programmierte Auslesen bereits öffentlich gestellter Daten – gehandelt haben soll. Das deckt sich aber nicht mit dem, was Verbraucherschutzexperten und unsere erfahrenen Kooperationskanzleien darüber wissen. Tatsächlich hat es sich bei diesem Datenskandal nicht um Screen Scraping gehandelt. Vielmehr wurden automatisch generierte mögliche Kombinationen von Telefonnummern mit denen abgeglichen, die Nutzer ihren Profilen – auf privat gestellt – hinzugefügt hatten. Möglich machte es die Facebook-eigene Freundesuche. Damit diese Zuordnung funktionieren konnte, mussten Nutzer im Vorfeld ankreuzen, dass ihre Freunde sie über die hinterlegte Telefonnummer finden können. Ein tatsächlich sehr perfider Weg, der aber von Facebook nicht ausreichend abgesichert wurde und dadurch zu diesem Massendatenklau führen konnte.

Ihre Rechte: Das können Sie jetzt tun!

Zum Glück hat sich in den vergangenen Jahren etwas mehr in puncto Datenschutzrecht getan. So fand die vielzitierte DSGVO (Datenschutzgrund-Verordnung der Europäischen Union), die Verbrauchern deutlich mehr Rechte bezüglich ihrer eigenen Daten zuspricht, ab 2018 Anwendung. So regelt sie in diesem konkreten Fall von Facebook, dass das Social-Media-Unternehmen die Betroffenen nach einer Datenpanne unverzüglich darüber informieren muss. In der Realität haben wir allerdings von anderen Erfahrungen gehört. Darüber hinaus existiert ein Auskunftsanspruch für Betroffene.

Juristischen Rat einholen bei Datenpanne

Wenn geklärt ist, dass Daten von Ihnen durch ein Sicherheitsleck in falsche Hände gelangt sind, empfehlen wir Ihnen unbedingt den Weg zur rechtlichen Beratung. Unsere Partnerkanzleien gehen im Falle von derartigen Datenverstößen üblicherweise routiniert für ihre Mandanten vor. Im Rahmen eines Anschreibens wird nach erfolgter Datenpanne die ausführliche Auskunft über die Daten eingefordert. Dies beinhaltet Fragen wie etwa „Wo sind die Mandantendaten gelandet?“ „Welche Daten sind überhaupt betroffen?“ und „Was hat Facebook als Anbieter getan, um diesen Verstoß einzudämmen?“.

Schadensersatz für geleakte Daten

Weil ein Schaden durch die Weitergabe sensibler Daten durchaus erheblich sein kann, raten Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsanwälte zu Schadensersatzforderungen. Stellen Sie sich nur einmal vor, Ihre Handynummer wird für die Verifizierung von unerwünschten Geldtransfers von Ihrem Girokonto genutzt – was sicherlich ein Worst-Case-Szenario wäre. Im besten Fall können durch eine Schadensersatzklage in dieser Angelegenheit mehrere Hundert Euro geltend gemacht werden, so zumindest die Einschätzungen unserer Partnerkanzleien. Allerdings gibt es aktuell auch noch kein Gerichtsurteil in diesem Zusammenhang (Stand Januar 2022). Das Thema bleibt also spannend, nicht nur aus Verbrauchersicht.

Sie möchten wissen, ob Sie auch vom Datenleck bei Facebook betroffen sind? Dann machen Sie unseren gratis Schnell-Check. Im nächsten Schritt steht Ihnen eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung durch eine unserer Partnerkanzleien zu.

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