Silvester und Feuerwerk sind seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil unserer Kultur in Deutschland. Damit es für alle Beteiligten ein freudiges Ereignis wird, sind Vorschriften im Zusammenhang mit Böllern und Raketen zu beachten. Jede Stadt und Gemeinde hat eigene Bestimmungen für private Veranstaltungen mit Feuerwerkskörpern erlassen. Wer alles korrekt beachtet, wird an Silvester einen guten Rutsch ins neue Jahr erleben.
Nur geprüfte Feuerwerkskörper verwenden
Wer privat seine Feuerwerkskörper einkauft, ist mit Produkten aus dem Fachhandel gut beraten. Nach den Vorschriften tragen geprüfte Knallkörper und Raketen das CE-Kennzeichen mit der Kennzeichnung 0589 der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Vorsicht ist angebracht, wenn dem Käufer preisgünstig erscheinende Ware angeboten wird, die keine Kennzeichnung aufweist. Wenn der Inhalt der Verpackung nicht bekannt ist, sollte man auf keinen Fall zugreifen.
Böller aus Polen – gefährlich und teilweise illegal
Die als „Polenböller“ bezeichneten Feuerwerkskörper sind in Deutschland nicht zugelassen. Sie besitzen oft eine größere Sprengkraft als die im Inland zugelassene Ware. Der Begriff Böller aus Polen ist leicht irreführend. Die Feuerwerkskörper werden meist in China hergestellt. In Polen ist der Erwerb von Pyrotechnik das ganze Jahr über gestattet. Eine Kennzeichnung wie in Deutschland gibt es dort leider nicht.
Vorschriften von Stadt und Gemeinde beachten
Im Zusammenhang mit dem Feuerwerk zu Silvester erlässt jede Stadt und Gemeinde Vorschriften für den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Grundsätzlich sollten Böller und Raketen nicht in direkter Umgebung von Krankenhäusern, Kirchen, Schulen, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden. Darüber hinaus gibt es in jeder Kommune Besonderheiten, auf die in der Silvesternacht zu achten sind. Zur Vermeidung von Bußgeldern ist es ratsam, sich über die jeweiligen Vorschriften in der Heimatgemeinde vor Beginn der Feierlichkeiten an Silvester zu erkundigen.
Wie lassen sich im privaten Bereich Brände vermeiden?
An Silvester werden Böller geworfen und Raketen vom Boden aus abgeschossen. Oft ist bei Feuerwerkskörpern die Flugbahn nicht vorhersehbar. Bei der Landung ist es möglich, dass Geschosse noch glimmen und einen Brand verursachen können. Balkon, Terrasse und Hauseingang sollten weiträumig von brennbaren Gefahrenquellen befreit werden. Trockene Weihnachtsbäume, Gartenmöbel, Holzkisten oder alte Zeitungen, die im Freien gelagert werden, sind leicht brennbar. Vor der Silvesternacht ist es ratsam, rund um das eigene Haus entflammbare Gegenstände zu entfernen.
Grundregeln und Sicherheitsabstände einhalten, um Gefahren zu vermeiden
Beim privaten Abbrennen des Silvesterfeuerwerks sind meist mehrere Personen als Pyrotechniker und Zuschauer anwesend. Menschen, die bereits Alkohol konsumiert haben, sollten keine Feuerwerkskörper um sich werfen. Das Gleiche gilt für das Abfeuern von Batteriefeuerwerk und Raketen, bei dem der Feuerwerker über einen klaren Kopf verfügen muss. Zuschauer sollten immer einen genügend großen Sicherheitsabstand einhalten. Niemals sollten Böller in die Richtung von Personen geworfen werden.
An den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern denken
Vor dem Anzünden von Batteriefeuerwerk und Raketen ist es bedeutsam, die Gebrauchsanweisung exakt zu lesen. Feuerwerkskörper sollten nicht in der Hand entzündet werden, um sie anschließend wegzuwerfen. Es ist sicherer, den Kracher auf den Boden zu legen und sich nach dem Anzünden schnell zu entfernen. Ein Blindgänger, der nicht gezündet hat, sollte nicht ein zweites Mal in Brand gesetzt werden. Hier besteht die Gefahr, dass der Fluchtweg anschließend nicht ausreichend ist. Abgebrannte Feuerwerkskörper können noch Glutnester enthalten. Erst nach einigen Minuten sind die Reste in der Mülltonne zu entsorgen.
Vorsorge treffen für den Notfall
Ausreichend Löschwasser bereitzustellen ist hilfreich, wenn es zu einem kleinen Brand durch einen Feuerwerkskörper kommt. Verletzt sich eine Person mit kleineren Brandwunden, kann der verbrannte Bereich mit Leitungswasser gekühlt werden. Bei schweren Verletzungen ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren.