Die Weihnachtszeit bringt eine besinnliche Stimmung mit sich. Während es draußen kalt ist, lockt drinnen das Sofa mit einer heißen Schokolade, ein paar Lebkuchen oder Spekulatius und einer Runde Netflix. Auf Weihnachtsfeiern wird genüsslich geschlemmt und auch an den Festtagen mit der Familie warten unzählige Leckereien. Bei vielen kommt das böse Erwachen direkt nach den Festtagen mit einem erschrockenen Blick auf die Waage. Wie gut, das nach Weihnachten auch schon fast das neue Jahr beginnt. Der perfekte Zeitpunkt, um neue Gewohnheiten zu beginnen, sich gesünder zu ernähren und mehr zu bewegen. Eine Anmeldung im Fitnessstudio erscheint als geradezu ideale Idee. Schließlich ist man eher geneigt, sich sportlich zu betätigen, wenn man dafür gezahlt hat. Stimmt doch?
Gute Vorsätze als Abo-Falle
Nicht selten entpuppen sich unter dem Einfluss von Neujahrsvorsätzen abgeschlossenen Verträge jedoch als Abo-Falle. Nach anfänglicher Motivation vergeht vielen Kunden die Lust. Sie zahlen nun weiterhin teils hohe Mitgliedsbeiträge, lassen sich im Fitnessstudio aber gar nicht mehr blicken. Wer dann auch noch die Kündigungsfrist versäumt und für ein weiteres Jahr zahlen muss, wird sich doppelt über herausgeworfenes Geld ärgern.
Neue Kündigungsregelungen für Verbraucher
Doch es gibt gute Neuigkeiten: Seit März 2022 gelten dank des "Gesetzes für faire Verbraucherverträge" deutlich kundenfreundlichere Regeln, die dem Verbraucher mehr Rechte im Hinblick auf eine Kündigung einräumen. Bisher war es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der meisten Fitnessstudio-Verträge so geregelt, dass sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängerte, wenn die Kündigungsfrist von meist drei Monaten nicht eingehalten wurde. Neue Verträge dürfen diese Klausel nicht mehr enthalten. Stattdessen können Verträge nach der Erstlaufzeit ab jetzt monatlich gekündigt werden. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren sind aber weiterhin möglich.
Verträge vor der Unterschrift gründlich kontrollieren
Kunden sollten vor der Unterschrift ihres Vertrages daher unbedingt prüfen, ob diese Gesetzesneuerung darin auch enthalten ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollte das Fitnessstudio um eine Änderung gebeten werden. Zwar sind die Klauseln ohnehin nicht rechtsgültig, einem etwaigen späteren Streit mit dem Anbieter wird so aber vorgebeugt.
Regelungen für Altverträge
Alte Verträge, die vor dem 01. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen diesem neuen Gesetz übrigens nicht. Kunden sollten ihre alten Verträge daher am besten kündigen und neue abschließen, um ebenfalls von den günstigeren Kündigungsbedingungen zu profitieren.
Einfache Kündigung auf Knopfdruck
Ab dem 01. Juli sind Studios außerdem dazu verpflichtet, die Kündigung langfristiger Verträge auf ihren Webseiten möglich zu machen. Ein entsprechender Button muss für den Verbraucher dort leicht zu finden sein. Ist dies nicht der Fall, darf der Kunde einen solchen Vertrag jederzeit kündigen. Außerdem müssen Anbieter die Kündigung umgehend elektronisch bestätigen.