Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig geworden sind. Die Pflegebedürftigkeit bringt viele Herausforderungen mit sich, nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen. In diesem Artikel erklären wir, welche Ansprüche auf Pflegeleistungen bestehen und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Pflegeleistungen und Anspruch darauf
Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen. Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflegestufe und dem Pflegegrad ab. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Dabei werden die körperlichen und geistigen Einschränkungen des Pflegebedürftigen ermittelt und in fünf Pflegegrade eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, auf die der Pflegebedürftige Anspruch hat.
Die Pflegeleistungen umfassen unter anderem:
Pflegegeld: Dieses wird an Pflegebedürftige gezahlt, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und beträgt zwischen 316 und 901 Euro im Monat.
Pflegesachleistungen: Hierbei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Leistungen hängt von Pflegegrad und Umfang der Pflege ab.
Teilstationäre Pflege: Hierbei wird der Pflegebedürftige tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung betreut.
Vollstationäre Pflege: Hierbei wird der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut.
Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige
Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann für die Familie eine enorme Belastung darstellen. Es gibt jedoch Unterstützungsmöglichkeiten, die den Alltag erleichtern können. Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen. Hierbei übernimmt ein ambulanter Pflegedienst beispielsweise die Betreuung des Pflegebedürftigen für einige Stunden, um den Angehörigen zu entlasten.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum in einer vollstationären Pflegeeinrichtung betreut, während der Angehörige beispielsweise in den Urlaub fahren kann. Die Verhinderungspflege ist ähnlich, hierbei wird der Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum von einem ambulanten Pflegedienst betreut, wenn der Angehörige beispielsweise krank ist.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatung wird von den Pflegekassen kostenlos angeboten und kann bei der Auswahl von Pflegeleistungen und der Organisation der Pflege helfen. Die Pflegeberatung kann auch Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten geben, wie beispielsweise Pflegehilfsmittel, Zuschüsse für barrierefreies Wohnen oder steuerliche Entlastungen.
Zusätzlich gibt es verschiedene Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. So können beispielsweise Selbsthilfegruppen besucht werden, um sich mit anderen Angehörigen auszutauschen und Unterstützung zu finden. Auch spezielle Schulungen und Fortbildungen für pflegende Angehörige können helfen, den Pflegealltag besser zu bewältigen.
Fazit
Pflegebedürftigkeit betrifft viele Menschen und stellt eine große Herausforderung dar. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf Unterstützung und finanzielle Leistungen haben. Neben den gesetzlichen Pflegeleistungen gibt es auch zahlreiche Unterstützungsangebote, die den Pflegealltag erleichtern können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe zu suchen.