Die SCHUFA ist ein Privatunternehmen, das Daten erhebt und verkauft. Selbst definierte SCHUFA-Score-Werte werden als wichtige Anhaltspunkte für die Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen herangezogen. Auf Grundlage welcher mathematischen Formel der SCHUFA-Score ermittelt wird, unterliegt dem Betriebsgeheimnis. Verbraucher haben das Recht auf eine kostenlose jährliche Datenkopie.
Was ist eigentlich die SCHUFA?
Ob bei der Girokontoeröffnung, der neuen Traumwohnung oder dem Abschluss eines Handyvertrags – so ziemlich jede Person ist schon mindestens einmal im Leben über die Abkürzung SCHUFA gestolpert. Aber was steckt eigentlich hinter der SCHUFA Holding AG? In ihrer Langform steht der Name für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Soweit ist schon mal grob das Handlungsfeld abgesteckt. Allerdings handelt es sich hierbei keinesfalls um eine staatliche Institution, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Diese Auskunftei – so lautet die offizielle Branchenbezeichnung – erhält ihre Daten fast ausschließlich über Vertragspartner aus der Wirtschaft, vor allem Banken, Handelsunternehmen und Kreditinstitute.
SCHUFA: Hintergründe zu Bonität und Scoring
Wie auch andere Wirtschaftsauskunfteien sammelt die SCHUFA Daten über die Kreditwürdigkeit von Personen. Diese werden an andere oder dieselben Akteure verkauft und geben Auskunft über die Bonität der betroffenen Personen. Hierbei wird die wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit anhand gesammelter Daten der bzw. des Einzelnen berechnet. Diese Aussage fasst das Unternehmen in einem Score-Wert zusammen. Je schlechter Ihr Wert ist, desto weniger kreditwürdig scheinen Sie für die SCHUFA und deren Kundschaft. Das kann bedeuten, dass Sie zum Teil schlechtere Tarife oder Preise angeboten bekommen oder Ihnen sogar ein Vertragsschluss verwehrt bleibt.
So funktionieren Auskunft und Scoring
Die Scoring-Klasse, die Ihnen die SCHUFA zuordnet, gibt Auskunft darüber, für wie wahrscheinlich es eingestuft wird, dass Sie finanziellen Verpflichtungen in Form von Krediten, Kaufverträgen, Mieten etc. nachkommen. Die Basis der Beurteilung bilden unter anderem erhobene Daten aus vergangenen Abschlüssen. Jedoch kann das Unternehmen diese Zuordnung nicht vollkommen frei durchführen, es gibt ein paar Regeln, an die diese Klassifizierung geknüpft ist.
Pflichten der SCHUFA: Verbraucherrechte beim Scoring
Zum einen müssen die Daten, die zur Einstufung erhoben werden, bedeutsam sein. Es ist daher nicht möglich, eine Berechnung ausschließlich aufgrund des Wohnortes vorzunehmen. Beispielsweise darf der Wert, in welchem Stadtteil man lebt, nicht alleine für die Beurteilung herangezogen werden. In Kombination mit anderen Faktoren kann es jedoch durchaus relevant sein, wenn Sie an einem Ort wohnen, in dem überwiegend Menschen mit niedrigem finanziellen Status leben.
Zudem ist es wichtig, dass Personen ein Recht darauf haben, Auskunft über ihre gespeicherten Daten zu erhalten. Der Anspruch einer kostenlosen, ausführlichen Auskunft besteht nach Art. 15 DSGVO – der Datenschutzgrundverordnung – sowohl gegenüber der Auskunftei als auch dem Unternehmen, das den Score-Wert verwendet. Dadurch können alle Personen einmal jährlich überprüfen, ob die gespeicherten Daten über sie richtig sind. Die Möglichkeit dagegen vorzugehen, steht jedoch leider auf einem anderen Blatt.
Kritik an der SCHUFA
Was die Praxis der SCHUFA betrifft, gibt es viel Kritik. Häufig wird mangelnde Transparenz über die Score-Werte als Anknüpfungspunkt genannt. So haben Verbraucher mittlerweile zwar ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten das Unternehmen über sie speichert. Allerdings bleiben die Art und Weise der Kreditwürdigkeitsberechnung weiterhin im Verborgenen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits mit diesem Thema beschäftigt. In seinem Urteil vom 28. Januar 2014 entschied er, dass es genüge, wenn die SCHUFA Auskunft darüber gebe, welche personenbezogenen und kreditrelevanten Daten gespeichert und in die Berechnung der Score-Werte miteinfließen würden. Die zugrundeliegende abstrakte Methode – also die Score-Formel – sei jedoch nicht mitzuteilen (Az. VI ZR 156/13). Die SCHUFA beruft sich dabei auf das Geschäftsgeheimnis.
Nutzen Sie Ihr Recht: Verlangen Sie Auskunft über Ihre Daten
Seit dem 1. April 2021 steht Verbrauchern das Recht zu, einmal pro Jahr kostenlos eine Auskunft über die eigenen personenbezogenen Daten zu erhalten. Dies regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. Artikel 15 DSGVO. Wir von HalloAnwalt möchten Ihnen daher dazu raten, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Nicht nur dann, wenn Sie beispielsweise zukünftig an einer Kreditaufnahme oder einem Vertragsabschluss interessiert sind.
Wichtig: die richtige Auskunft einfordern
Dass die SCHUFA es Verbrauchern nicht gerade leicht macht, an die gespeicherten Daten zu kommen, ist fast selbsterklärend. Denn hierauf beruht deren Geschäftsmodell. Aber Achtung: Fordern Sie bitte keine kostenpflichtige Bonitätsauskunft an, die sehr präsent auf der Webseite der SCHUFA angeboten wird. Denn diese kostet Sie aktuell 29,95 € (Stand 2021). Nutzen Sie stattdessen Ihr Auskunftsrecht gem. DSGVO und fordern Sie eine kostenlose Datenkopie an. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese finden, falls der genannte Link nicht mehr funktionieren sollte:
Kostenlose SCHUFA-Auskunft einholen: so geht’s!
- Gehen Sie auf meineschufa.de
- Scrollen Sie ganz nach unten zum Abschnitt „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ und klicken Sie auf „Datenkopie bestellen“.
- Wählen Sie dann bei „SCHUFA-Datenkopie“ den Button „Jetzt beantragen“ aus.
- Füllen Sie die entsprechenden Formularfelder aus und gehen Sie auf „Eingaben prüfen“.
- Nach dem Neuladen der Seite überprüfen Sie Ihre Angaben und gehen dann unten auf „Absenden“. Falls eine Korrektur nötig ist, können Sie das über „Daten ändern“ tun.
Holen Sie sich rechtlichen Rat bei fehlerhaften SCHUFA-Einträgen
Haben Sie nach Prüfung Ihrer Auskunft das Gefühl, dass die SCHUFA falsche Informationen von Ihnen verarbeitet und Ihre Kreditwürdigkeit dadurch geschmälert ist? Dann lassen Sie den Sachverhalt am besten rechtlich prüfen. Unsere Kooperationsanwälte können für Sie die rechtlichen Möglichkeiten einstufen und gegebenenfalls veranlassen, dass Ihre vorhandenen SCHUFA-Einträge gelöscht werden.