Ihre Rechte im Job

Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub!

Arbeitsalltag
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Nicht immer muss es Urlaub im klassischen Sinne sein. Auch für Fort- und Weiterbildung haben Sie das Anrecht auf Lohnfortzahlung. Alles, was Sie zum Thema Bildungsurlaub wissen sollten, wartet auf Sie – in unserem neuesten Ratgeberartikel.
Auf einen Blick

Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub. Ausnahmen bilden Sachsen und Bayern. Umfang und Bedingungen sind bundeslandabhängig geregelt. Während der Fortbildung muss das Gehalt weitergezahlt werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag von dem Vorgesetzten abgelehnt werden. Kosten für einen Bildungsurlaub lassen sich steuerlich absetzen.

Bildungsurlaub: Alles rund um die bezahlte Freistellung vom Job

Im Büro fällt Ihnen immer mal wieder die Decke auf den Kopf, Sie haben das Gefühl, dass Sie irgendwie etwas tun sollten, um beruflich auf Spur zu bleiben? Manchmal ist es nicht unbedingt der nächste Schnorcheltrip ans Meer, nach dem man sich sehnt. In einigen Fällen kann auch die immer wieder aufgeschobene Fortbildung, die einen ganz neuen Blickwinkel auf die tägliche Arbeit eröffnet, die Lösung sein. Zum Glück gibt es für die meisten Angestellten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Genaueres rund um das spannende Thema der beruflichen Fortbildung möchten wir Ihnen in unserem Artikel vorstellen.

Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub

Laut Gesetzgebung haben Angestellte in 14 der 16 Bundesländer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nur in Bayern und Sachsen gibt es keine Gesetzesgrundlage für die auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnete Möglichkeit für Arbeitnehmer. Unter dem Begriff versteht man allgemein eine bezahlte Freistellung, die für verschiedene Fort- oder Weiterbildungen genutzt werden kann. Sie gilt im Gegensatz zum Erholungsurlaub nicht als Freizeit und wird auf Bundesländerebene geregelt.

Bildungsurlaub: Das sind die Voraussetzungen

Vorausgesetzt Sie wohnen nicht in Bayern oder Sachsen, steht es Ihnen gesetzlich zu, für eine derartige Weiter- oder Fortbildung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt freigestellt zu werden. Einen sogenannten „Mindestbezug“ zum ausgeübten Beruf muss die Qualifikationsmaßnahme laut Bundesarbeitsgericht allerdings haben. Auf Auszubildende trifft die Regelung nebenbei erwähnt nur in einigen Bundesländern zu.

Umfang hängt von Bundesland ab

Sowohl der Umfang als auch die Bedingungen sind in diesem Kontext an das jeweilige Bundesland bzw. den Arbeitsort geknüpft. Die „Bildungshoheit“ obliegt also wie sonst auch dem Land. So haben beispielsweise Personen in NRW aktuell einen Anspruch von zehn Arbeitstagen pro zwei Kalenderjahren, während das Saarland sogar 14 für zwei Jahre vorsieht. Vorausgesetzt ist jedoch im Falle von NRW, dass der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.

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Was gilt als Bildungsurlaub?

Soweit sind alle Bedingungen erfüllt und Sie möchten sich fortbilden, ohne auf den Lohn während dieser Zeit zu verzichten? Dann informieren Sie sich ausführlich über die bei Ihnen vor Ort angebotenen Kurseinheiten. Grundsätzlich reicht das Spektrum von Sprachkursen über fachliche Fortbildungen mit spezifischem Jobkontext bis zu gesellschaftlich-politischen Seminaren. Aber auch persönlichkeitsbildende Schulungen und Yoga-Workshops können hierzu zählen. Informieren Sie sich also direkt vorab, ob das für Sie interessante Angebot als Bildungsurlaub anerkannt ist. Eine mögliche Anlaufstelle für Ihre Recherche könnte die Website Ihrer örtlichen Volkshochschule sein oder auch eines privaten Bildungsanbieters.

Absprachen mit Arbeitgeber treffen

Bevor Sie einen Bildungsurlaub über einen anerkannten Dienstleister buchen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Vorgesetzten darüber. Grundsätzlich haben Sie zwar laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) das Anrecht auf einen entsprechenden Kurs, aber in Ausnahmefällen kann Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch ablehnen. Dafür sind allerdings dringende betriebliche Gründe notwendig, zum Beispiel der Zeitraum fällt mit dem Urlaub vieler Kollegen zusammen.

Wer zahlt den Bildungsurlaub?

Wenn Sie Ihre nächste Fortbildung unter den oben genannten Bedingungen gefunden haben, stellen Sie sich vielleicht noch die Frage nach der Kostenübernahme. Während Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Freistellung Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt weiterzahlt, müssen Sie selbst für die Kursgebühren, Lehrmittel und möglichen Fahrtkosten aufkommen. Allerdings können Sie diese Ausgaben in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Notieren Sie sich also unbedingt für das Folgejahr, was Sie die Weiterbildung gekostet hat.

Regionale Förderung: Recherche kann sich lohnen

Außerdem existieren einige regionale Förderprogramme, auf die es sich lohnt, einen Blick zu werfen. Zum Teil können bis zu 500 Euro oder 50 Prozent der Seminarkosten übernommen werden. Schauen Sie sich also einfach auf der dafür eingerichteten Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter foerderdatenbank.de um. Vielleicht ist ja hier etwas dabei, das zu Ihren Wünschen und Anforderungen passt.

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