Wie sich wehren?

Bußgeldbescheid erhalten – was nun?

Wissenswertes
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Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen?
Auf einen Blick

Wer im Straßenverkehr gegen Regeln verstößt, muss damit rechnen, einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Das kann beispielsweise durch zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel oder das Telefonieren am Steuer passieren. Doch was sollte man tun, wenn man einen Bußgeldbescheid erhält?

Die erste Reaktion

Die erste Reaktion auf einen Bußgeldbescheid ist oft Schock und Verärgerung. Aber es ist wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und den Bescheid genau zu prüfen. Der Bußgeldbescheid enthält Informationen darüber, wann und wo der Verstoß begangen wurde, welche Strafe verhängt wurde und wie man gegen den Bescheid vorgehen kann.

Widerspruch einlegen

Wenn man den Bußgeldbescheid nicht akzeptiert oder Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids hat, sollte man innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. In vielen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren, um die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung des Bußgeldbescheids zu erhöhen.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn man innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch einlegt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Hat man aber Widerspruch eingelegt, wird der Bescheid zunächst ausgesetzt und man hat die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Ein Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen.

Ein Anwalt kann auch hierbei unterstützen und beurteilen, ob der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat. Gründe für einen Einspruch können beispielsweise fehlerhafte Messungen durch Radargeräte oder eine unzulässige Überwachung durch Kameras sein.

Verjährungsfrist beachten

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist und ein Einspruch oder Widerspruch nicht mehr möglich ist. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tag, an dem der Verstoß begangen wurde. Wenn der Bußgeldbescheid erst nach Ablauf dieser Frist zugestellt wurde, ist eine Anfechtung nicht mehr möglich.

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Ersatzweise Geldstrafe oder Fahrverbot

Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, muss die Strafe bezahlt werden. Bei schweren Verstößen kann jedoch auch eine ersatzweise Geldstrafe oder ein Fahrverbot verhängt werden. Eine Geldstrafe ist eine Geldzahlung an die Staatskasse, die je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen kann.

Ein Fahrverbot bedeutet, dass man für eine bestimmte Zeit nicht mehr fahren darf. Hierbei ist zu beachten, dass man bei einem Fahrverbot nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch andere Fahrzeuge nicht fahren darf. Ein Fahrverbot kann beispielsweise auch dazu führen, dass man seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen kann. In solchen Fällen kann man in Ausnahmefällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die es einem erlaubt, trotz Fahrverbot zu fahren.

Fristgerechte Zahlung

Wenn man den Bußgeldbescheid akzeptiert und keine rechtlichen Schritte einleiten möchte, sollte man die Strafe fristgerecht bezahlen. Eine verspätete Zahlung kann zusätzliche Kosten verursachen und zu einem Eintrag in das Verkehrszentralregister führen.

Zahlungserleichterungen beantragen

Falls die Strafe zu hoch ausfällt und man Schwierigkeiten hat, diese zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen zu beantragen. Dazu muss man einen schriftlichen Antrag stellen und seine finanzielle Situation darlegen. Möglichkeiten der Erleichterung können eine Ratenzahlung oder eine Reduzierung der Strafe sein.

Fazit

In jedem Fall sollte man einen Bußgeldbescheid ernst nehmen und sorgfältig prüfen. Wenn man Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids hat, ist es wichtig, fristgerecht Widerspruch oder Einspruch einzulegen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Bei rechtskräftigen Bußgeldbescheiden muss die Strafe fristgerecht bezahlt werden, andernfalls drohen zusätzliche Kosten und Einträge im Verkehrszentralregister. Wenn man Schwierigkeiten hat, die Strafe zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen zu beantragen.

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