Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei alten Verträgen

Immobilienkredite können widerrufen werden

Finanzen
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Wussten Sie, dass es Möglichkeiten gibt, frühzeitig aus einem Immobilienkredit herauszukommen? Sogar die Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich häufig umgehen. Wir von HalloAnwalt haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Auf einen Blick

Wer einen Darlehensvertrag frühzeitig beenden will, wird üblicherweise mit einer Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), das heißt einer Strafzahlung, konfrontiert. Eine Chance, diese zu umgehen, bietet der sogenannte Widerrufsjoker. Durch fehlerhafte Kaskadenverweise in den Verträgen können diese auch noch nach der 14-tägigen Frist widerrufen werden. Der Grund: Kreditverträge dürfen nicht für Kunden unverständlich formuliert sein. Ein Widerruf bietet die Möglichkeit, die VFE zu umgehen oder gegebenenfalls in einen zinsgünstigeren Vertrag zu wechseln. Außerdem entschied der BGH im Juli 2016, dass Banken bei Widerruf eines Vertrags an Kreditnehmer Nutzungsentschädigungen auszahlen müssen (Az. XI ZR 564/15). Wir empfehlen, das Widerrufsrecht bezüglich Ihres individuellen Kreditvertrags zuvor anwaltlich prüfen zu lassen.

Immobilienkredit: der Wunsch nach Eigentum ist allgegenwärtig

Home is where the heart is? – zur Miete oder im Eigenheim? Lebt die Mehrheit der Deutschen wirklich so wie in ihrer Vorstellung? Laut einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahre 2020, die der Immobilienverband Deutschland beauftragte, gaben 51 Prozent der Nicht-Eigentümer an, durchaus den Wunsch nach Wohneigentum zu haben. Nicht zuletzt die unverhältnismäßig stark angestiegenen Mietpreise, vor allem in Ballungsgebieten und beliebten Metropolen stärken die Sehnsucht nach Immobilienbesitz mehr denn je. Unabhängig sein von spekulativen Vermietergesellschaften – das wäre doch was. Häufig legen Familien oder solche, die es werden wollen, Wert darauf, in Zukunft in den eigenen vier Wänden leben zu können und dadurch für das Alter vorzusorgen.

Ein Immobilienkredit verspricht Abhilfe bei fehlendem Eigenkapital. Und schließlich sind die Konditionen doch aktuell so günstig. Aber wie sieht es aus, wenn man bereits an einen Kreditvertrag gebunden ist und früher dort heraus oder gar in einen zinsgünstigeren wechseln möchte? Wir haben Ihnen ein paar hilfreiche Tipps und Hintergründe zusammengefasst.

Frühzeitig Darlehensvertrag beenden – ist das möglich?

Wer sich für den Hausbau oder Kauf einer Immobilie entscheidet, kommt in der Regel nicht drum herum, auch einen entsprechenden Darlehensvertrag bei einer Bank abzuschließen. Aber wie sieht es eigentlich damit aus, wenn man während eines laufenden Vertrags feststellt, dass man diesen gerne beenden möchte? Sei es, weil man günstigere Zinskonditionen haben möchte, oder weil man beispielsweise das Darlehen früher als gedacht abbezahlt hat.

Reguläre Herangehensweise bei Beendigung eines Darlehensvertrags

Wenn ein Kredit nicht nach der vertraglich vereinbarten Zeit endet, sondern der Kreditnehmer diesen früher ablösen möchte, ist normalerweise eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Diese kann die Bank als Ausgleich für den entgangenen Zinssatz erheben. Diese „Strafzinsen“ können bis zu 20 Prozent der noch ausstehenden Darlehenssumme betragen – eine ganze Menge also. Es kommt zudem nicht selten vor, dass der Wunsch nach Beendigung des Darlehens besteht, beispielsweise weil die Immobilie verkauft wird. Wenn Sie auch mit diesem Gedanken spielen, gibt es eine gute Nachricht: Sie können möglicherweise dank einer aktuellen Urteilslage von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und so die Strafzinsen umgehen.

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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei alten Verträgen: das ist die Rechtslage

Viele Immobilienkreditverträge, die nach dem 11. Juni 2010 aufgesetzt wurden, enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (sogenannte „Kaskadenverweise“), die die Kunden benachteiligen. Die Begründung: Diese sind nicht verständlich genug formuliert und informieren somit die Kreditnehmer nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht – das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2020 (Az. C-66/19). Dadurch haben Sie möglicherweise auch viele Jahre nach Vertragsschluss noch die Möglichkeit, diesen zu widerrufen. Äußerst praktisch, finden Verbraucherschützer wie unsere Partnerkanzleien, denn dadurch können Sie sich gleich mehrere Vorteile zunutze machen.

Ihre Vorteile bei Widerruf des Darlehensvertrags

  • Umschuldung zu Niedrigzinskonditionen
  • Nutzen Sie den sogenannten Widerrufsjoker, um in einen zinsgünstigeren Darlehensvertrag zu wechseln. Aktuell sind effektive Jahreszinsen von 1 Prozent keine Seltenheit – der Vergleich lohnt sich.
  • Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) umgehen
  • Bei vorzeitiger Auslösung des Vertrags entfällt durch Widerruf die Zahlung von Strafzinsen an Ihre Bank.
  • Falls Sie diese bereits bezahlt haben, lohnt es sich trotzdem den Widerrufsjoker zu ziehen. Denn dadurch können Sie die VFE gegebenenfalls zurückfordern.
  • Nutzungsentschädigung erhalten
  • Übrigens hat die Bank Nutzungsersatz auf bis dahin von Ihnen geleistete Beiträge zu zahlen, wie u. a. der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 2016 (Az. XI ZR 564/15) entschieden hat.

EuGH-Urteil im September 2021: Widerrufsrecht bleibt bestehen

Mit seinem Urteil vom 9. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof erneut die Verbraucherrechte in diesem Zusammenhang gestärkt (Rs. C-33/20, C-155/20 und C-187/20). So kam die Instanz zu dem Schluss, dass eine Vielzahl von privaten Darlehensverträgen unklare Formulierungen zum Widerrufsrecht enthielt. Das europäische Rechtsorgan betonte, dass die Klausel, die sich auf den Beginn der Widerrufsfrist bezog, nicht für juristische Laien zumutbar ist und so der europäischen Richtlinie 2008/48/EG vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge widerspricht. Diese besagt, dass Bankkunden in klarer und vor allem verständlicher Weise über den Beginn der Frist zu informieren sind.

Die Folge: Die eigentlich 14-tägige Frist auf Widerrufsrecht hat de facto nie begonnen, weswegen auch Jahre nach Vertragsschluss noch ein Widerruf erfolgen kann.

Rechtliche Hilfe bei Darlehenswiderruf in Anspruch nehmen

Auch wenn die juristische Grundlage geschaffen ist, haben Verbraucher zurecht Zweifel daran, ob sie den Widerruf ihrer Immobilienkredite aussprechen sollen. Da es sich um komplexe Vertragsklauseln handelt, die nicht unbedingt von juristischen Laien erschlossen werden können, ist hier guter Rat gefragt. Wir von HalloAnwalt empfehlen Ihnen daher, sich durch eine kostenlose Überprüfung Ihres Vertrags einen Überblick über Ihre Erfolgschancen zu verschaffen. Als erfahrener Partner vermitteln wir Sie kostenlos und schnell an eine von uns geprüfte Kanzlei, die sich auf das Fachgebiet von Kreditverträgen spezialisiert hat. Machen Sie am besten direkt jetzt den Schnell-Check zu Ihrem Darlehensvertrag!

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